Ab dem 01.01.2023 sind Ärzte verpflichtet den Krankenkassen Fehlzeiten von gesetzlich Versicherten elektronisch zu melden. Ihr Arbeitgeber fragt bestehende Krankheitszeiten bei der Krankenkasse an, um zu bestätigen, dass diese vorliegen.

Damit der Ablauf gewährleistet werden kann, werden die Informationen zur Fehlzeit vor der Abfrage durch den Arbeitgeber benötigt.

Meldung einer neuen Fehlzeit

Bei der Meldung einer neuen Fehlzeit stehen die folgenden Optionen zur Verfügung:

  • Krankmeldung mit Arztbesuch
    Meldung einer Fehlzeit nach einem Arztbesuch. Der Fehlzeitenzeitraum muss exakt so, wie er vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt wurde, erfasst werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den vom Arzt ausgestellten Beleg hochzuladen.

  • Krankmeldung ohne Arztbesuch
    Meldung einer Fehlzeit ohne vorherigen Arztbesuch.

  • Arztbesuch ohne Krankmeldung
    Meldung eines Arztbesuches während der Arbeitszeit

  • Kind Krank
    Meldung einer Abwesenheit wegen eines erkrankten Kindes. Der vom Arzt ausgestellte Beleg muss als Nachweis hochgeladen werden.

  • Reha-Aufenthalt
    Meldung einer Abwesenheit wegen einer Reha-Maßnahme. Der vorliegende Beleg muss als Nachweis hochgeladen werden.

Auswahl Fehlzeitenmeldung

Ausnahmen

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt nur für gesetzlich Versicherte und deren eigene Fehlzeiten.

Folgende Gründe bzw. Personen sind von der Regeleung ausgenommen:

  • privat Versicherte
  • Arbeitsunfähigkeit wegen Reha
  • Arbeitsunfähigkeit wegen Kind Krank

häufige Fragen

Warum kann ich keine "Krankmeldung ohne Arztbesuch" melden?
Eine Krankmeldung ohne Arztbesuch ist gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz maximal bis zu drei Tage möglich. Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit die Vorlage einer Krankmeldung bereits früher zu verlangen.

Muss ich mich trotz der Meldung über die App noch bei meinem Arbeitgeber/Vorgesetzten krank melden?
Die Meldung der Fehlzeit über die App ersetzt in der Regel nicht die aktive Mitteilung über die Krankheit bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Vorgesetzten. Bitte informieren Sie sich hierzu über die Vorgaben Ihres Arbeitgebers.